Allgemeine Geschäftsbedingungen

Definition

Verleiher: der Anbieter des Bootes, der Reeder

Mieter: Endkunde

RIVER AND BOAT: Transparenter Vermittler

RIVER AND BOAT : Marke von Filovent

Präambel

Die vorliegenden Verkaufsbedingungen gelten kraft Gesetz für den Verkauf folgender Dienstleistungen: Der Vermietung von Booten, die durch "RIVER AND BOAT", nachstehend als „Agent“ bezeichnet, vermarktet werden. Jegliche Bestellung setzt die vorbehaltlose Zustimmung der hiesigen Verkaufsbedingungen voraus, welche Vorrang vor allen anderen Bedingungen haben, mit Ausnahme derjenigen, die ausdrücklich durch den Mieter akzeptiert wurden.

Sie müssen vor Ort möglicherweise den Mietvertrag des Reeders, zusätzlich zu dem bestehenden Vertrag mit Filovent RIVER AND BOAT, unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung erklären Sie, dass Sie dessen Geschäftsbedingungen akzeptieren.


ARTIKEL 1: KÜNDIGUNG DURCH DEN VERLEIHER

Im Falle, dass der Verleiher nicht das Nutzungsrecht des Bootes zum vereinbarten Datum vergeben kann, aufgrund von Schäden, die bei der vorhergehenden Vermietung eingetreten sind oder durch einen beliebigen Hinderungsgrund ohne sein Verschulden, hat er die volle Befugnis, dem Mieter entweder ein gleichwertiges oder höherwertiges Boot zur Verfügung zu stellen, welches über die gleiche Anzahl von Schlafplätzen verfügt, oder ihm die ausbezahlte Geldsumme zurückzuerstatten, ohne das dieser Anspruch auf Schadensersatz erheben kann. Die Rückerstattung erfolgt proportional zu der Anzahl an Tagen, die dem Verlust des Benutzungsrechtes entsprechen.

ARTIKEL 2: KÜNDIGUNG DURCH DEN MIETER

A. Der Zeitraum, für welchen der vorliegende Vertrag vereinbart wurde, kann nur mit der Zustimmung des Verleihers und im Rahmen seiner Möglichkeiten, geändert werden.

B. Die Missachtung der Zahlungsfristen und /oder die Kündigung des Vertrages durch den Mieter, aus welchen Gründen auch immer, hat die Kündigung des Vertrages zur Folge. Die Anzahlungen und Restbeträge stehen dem Verleiher wie folgt zu:

1. Jede Kündigung, die mehr als 42 Tage vor dem Abfahrtsdatum erfolgt: 40% sind  RIVER AND BOAT geschuldet bzw. werden einbehalten.

2. Jede Stornierung, die während der 42 Tage vor Reiseantritt erfolgt: 100% der Miete werden RIVER AND BOAT geschuldet oder von letzteren einbehalten. Spezielle Stornierungsbedingungen „Flottille“ und „Langfristige Buchung“. Abweichend von den Allgemeinen Mietbedingungen und dem oben genannten Stornierungsplan, gilt die Reservierung einer Flottille – mehr als 3 Boote, die zusammen segeln – oder langfristige Buchung – mehr als 4 Wochen -, als eine feste und unkündbare Reservierung (100 % des Mietbetrags, unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts). Bedingungen zur Buchungsänderung: Mehr als 8 Wochen vor Reiseantritt: 100€ Gebühr für jegliche Änderung des Zeitraums oder des Bootes. Jede andere Änderung unterliegt dem oben genannten Stornierungsplan. Zur Abdeckung dieses Risikos muss der Mieter eine Reiserücktrittsversicherung unterzeichnen

C. Die Mietsumme steht dem Verleiher zu, ob der Mieter während der Mietzeit von dem Boot Gebrauch gemacht hat oder nicht, was auch immer der Beweggrund dieser Reise ist.

D. Eine Reiserücktrittsversicherung kann durch den Mieter, zu seinen Gunsten und auf seine Kosten, abgeschlossen werden, um die, in den Paragraphen B und C erwähnten, Risiken zu decken. Ein Exemplar dieser Verträge kann dem Mieter auf einfache Nachfrage zugeschickt werden.

E. Sollte das übergebene Boot nicht in fahrtüchtigem Zustand sein, sei es wegen Fehlens eines wichtigen Sicherheitsbestandteils oder weil dieses nicht regelkonform ist, und wenn der Verleiher nicht in der Lage ist ein gleich- oder höherwertiges Boot zur Verfügung zu stellen, kann der Mieter den vorliegenden Vertrag lösen und erhält die Rückerstattung der geleisteten Summe aufgrund des vorliegenden Vertrages, ohne dass er Anspruch auf Schadensersatz erheben kann.

F. Sollte der Mieter nicht die Besatzungsliste und seinen nautischen Lebenslauf auf der Internetseite http://www.river-and-boat.de/ ausfüllen, so wird der Vertrag gekündigt. Im Falle einer Miete mit Skipper muss der nautische Lebenslauf nicht ausgefüllt werden.

 

ARTIKEL 3: VERSICHERUNG DES BOOTES UND SELBSTBETEILIGUNG

A. Der Verleiher bekundet, eine Vollkaskoversicherung unterschrieben zu haben, die dem Mieter versichert vor:- Schäden, die er am Schiffskörper, dessen Zubehör und Anbauten begeht, Teil- oder Totaldiebstahl und Diebstahl des Hauptmotors (hiervon ausgeschlossen der HB Motor und Zubehör). Der Mieter haftet bis zur Höhe der Eigenbeteiligung und/oder der Kaution für Ansprüche Dritter wegen Sachbeschädigung und Körperverletzungen (Haftpflichtversicherung).

B. Die Zahlung der Versicherungsprämie des Bootes ist im Mietpreis enthalten.

C. Die Versicherungspolice versichert die auf dem Boot transportierten Personen nicht gegen Unfälle

D. Der Eigentümer übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von persönlichem Eigentum des Mieters bzw. seiner Gäste. Individuelle Versicherungen für die transportierten Personen können durch den Mieter, zu seinen Gunsten und auf seine Kosten, abgeschlossen werden, um die, in den Paragraphen C und D erwähnten Risiken, zu decken.

E. Bußgelder und Strafen sind stets vom Versicherungsschutz ausgeschlossen

Ausschlüsse des Versicherungsvertrages des Bootes:

Schäden, Verluste, Ansprüche Dritter und Ausgaben, die aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns resultieren, Abschleppkosten, welche auf Navigationsfehler zurückzuführen sind, die absichtliche Missachtung der Sicherheits- oder Schifffahrtsregeln, die Verletzung der Schifffahrtsanordnungen oder -Beschränkungen, Schleppen, Taten, die jegliches Besatzungsmitglied an Land verursacht, die kriminelle Nutzung des Bootes, sowie seiner Ausrüstung oder Anlagen, Trunkenheit am Steuer oder das Fahren unter Einfluss von Rauschmitteln oder medikamentöser Substanzen, die das Bewusstsein oder das Reaktionsvermögen einschränken können, die Nutzung des Bootes zu anderen Zwecken, als dem persönlichen Vergnügen, die Überschreitung der durch den Vermieter befugten Passagieranzahl, das Navigieren außerhalb der autorisierten Zonen, falsche Angaben, sowie jeglicher böswilliger Akt, der mit Beihilfe einer der an Bord befindlichen Personen, begangen wird.

 

ARTIKEL 4: BOOTSÜBERNAHME – KAUTION

A.  Am Tag des Reiseantritts, muss vor der Verladung eine Kaution beim Verleiher hinterlassen werden. Diese Summe entspricht dem Betrag des Versicherungs-Selbstbehaltes.

Der Bootseigner ist berechtigt, eine Kaution für Endreinigung zu verlangen. Diese Kaution entspricht den ortsüblichen Kosten für die zu erbringende Leistung.

B. Mit Ausnahme einer vorherigen schriftlichen Genehmigung, beginnen und enden die Kreuzfahrten an den auf der Bestätigung angegebenen Tagen und Orten. Jedoch behält sich der Verleiher aus betrieblichen Gründen das Recht vor, den Ort der Abreise oder der Ankunft, sowie die Hin- und Rückreise der Kreuzfahrt in eine einfache Fahrt, in der gleichen Region und ohne zusätzliche Kosten, zu ändern.

C. In jedem Fall erfolgt die Übernahme des Bootes durch den Mieter erst dann, wenn der Restbetrag des Preises bezahlt, die Kaution geleistet und die Bestandsaufnahme unterzeichnet wurde. Der Verleiher muss dem Mieter ein seetüchtiges Boot aushändigen, dessen Ausstattung und Versicherung mit den Regeln und Vorschriften der zuständigen Behörden für die vorgesehene Schifffahrtskategorie konform sind.

D. Die Beschreibung des Bootes und seiner Ausrüstungs- und Ausstattungselemente wird in einer Bestandsaufnahme festgehalten, die dem Mieter, gleichzeitig mit den offiziellen Erklärungen der Instrumente, den Dokumenten, dem obligatorischen Seematerial, der Zulassungspapiere und der Sicherheitsbescheinigung des Schiffes, ausgehändigt wird. Der Mieter hat nach der Übernahme 24 Stunden Zeit, um sich von dem guten Zustand des Bootes und seiner Ausstattung zu überzeugen. Der Verleiher verpflichtet sich, dem Mieter einen kostenfreien Liegeplatz im Hafen der Einschiffung am Tag des Reiseantritts, sicherzustellen. Mit der Unterschrift für die Übernahme, erkennt der Mieter den guten Betriebszustand und die Sauberkeit des Bootes an, mit Ausnahme versteckter Mängel.

ARTIKEL 5: Einfache Kreuzfahrt – Fahrt von einer Basis zu einer anderen
Diese Dienstleistung wird, selbst wenn vom Verleiher akzeptiert, aufgrund von unvorhersehbaren Entwicklungen, die den Ablauf behindern können, nicht garantiert. Der Verleiher kann, aus rechtsgültigen Gründen und gegen eine Rückerstattung der zusätzlichen Kosten, die durch eine einfache Fahrt verursacht werden, dem Mieter, der eine einfache Fahrt gewünscht hat, eine Hin- und Rückfahrt auferlegen. Es ist unbedingt notwendig sich, 48 Stunden vor der Verschiffung, mit der Abreisebasis in Verbindung zu setzen, um eine Bestätigung zu erhalten.

ARTIKEL 6: BOOTSNUTZUNG - HAFTUNG – HAVARIEN

A. Der Mieter muss den Bestimmungen der Binnen- und Meeresschifffahrt, sowie den Anordnungen des Verleihers und der Fluss- und Küstenbehörden, zustimmen. Es ist ihm verboten nach Einbruch der Dunkelheit zu navigieren, abzuschleppen, sowie das Boot unterzuvermieten oder zu verleihen. Dem Kapitän ist es verboten, Besatzungsmitglieder an Bord zu bringen, die zum Zeitpunkt der Einschiffung nicht vorgesehen waren. Das Boot darf einzig von Personen gefahren werden, die eine erforderliche Ausbildung absolviert haben und die als solche auf dem Schifffahrtsausweis erscheinen.    

B. Der Mieter verpflichtet sich, das Boot mit gebührender Sorgfalt zu nutzen und die Vorschriften der Maritimen Angelegenheiten, des Zolls und der Polizei in den besuchten Ländern einzuhalten. Minderjährige Mieter benötigen eine schriftliche Genehmigung ihrer Eltern oder eines Erziehungsberechtigten.

C. Der Mieter bekräftigt, dass er über die nötigen Segelkenntnisse verfügt, sowie über die von den Maritimen Behörden verlangten Boots- Führerscheine. Im Rahmen einer Flussvermietung, mit Ausnahme einiger Großstädte, in denen ein VHF- Zertifikat und eine Flussgenehmigung erforderlich ist, ist ein Bootsführerschein nicht erforderlich. Ein Segelschein wird Ihnen, nach einer kurzen Weiterbildung zur Handhabung des Bootes und zur Binnenschifffahrt, bei Reisebeginn ausgehändigt.

D.  Der Kapitän muss volljährig sein und ist für das ihm anvertraute Material verantwortlich; er verpflichtet sich unter allen Umständen dazu, dass die Person, welche mit der Steuerung das Schiffes beauftragt wurde, über diesen Segelschein verfügt. Er erklärt sich einverstanden mit den: Verwirkungen und Ausschlüssen der Garantieleistungen, die, nach der jeweils geltenden Versicherungspolice des Bootes, anwendbar sind. Der Verleiher behält sich das Recht vor, die Übergabe des Bootes an den Mieter zu verwehren, wenn dieser nicht in der Lage ist die Haftung dafür zu übernehmen. In diesem Fall ist er dazu berechtigt, ihm einen Aufenthalt im Hafen oder, wenn verfügbar, einen Ersatz- Skipper, auf Kosten des Kunden, anzubieten oder seine Navigationszone, für einen Teil oder für die gesamte Mietdauer, zu begrenzen oder ihm die Übernahme des Bootes gänzlich zu verweigern, zum alleinigen Verschulden des Fahrers. 

E. Der Mieter verpflichtet sich, nur die erlaubte Anzahl an Personen an Bord zu transportieren. Er verpflichtet sich, das Boot allein für die Vergnügungsschifffahrt zu nutzen. Handelsschifffahrt, gewerbliche Fischerei, Regattentransport oder andere, sind nicht gestattet.

Bei Verletzung dieser Verbote entlastet der Mieter den Verleiher ausdrücklich von jeglicher Haftung in der Eigenschaft als Reeder oder anderer. Er allein muss sich den Vorwürfen seitens der betroffenen Behörden (Strafverfolgung, Geldstrafen und Konfiszierungen) verantworten. Dies gilt selbst im Falle einer unbeabsichtigten Fahrlässigkeit seinerseits. Im Falle einer Beschlagnahmung des gemieteten Bootes, ist der Mieter verpflichtet, dem Verleiher eine vertraglich festgelegte Entschädigung zu zahlen, die dem geltenden Mietpreis entspricht. Im Falle einer Konfiszierung ist der Mieter verpflichtet, den Wert des Schiffes innerhalb von 8 Tagen zurückzuzahlen.

 

F. Der Mieter ist dafür verantwortlich das Logbuch zu führen, von dem ein Exemplar vom Verleiher gestellt wird. Dies ist ein Dokument, in das Schifffahrtshinweise und Zusammenhänge jeglicher Zwischenfälle, sowie Boots- und Schifffahrtshavarien, eingetragen werden müssen.

G. Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung während der Mietzeit durch normale Abnutzung der Geräte, ist der Mieter sofort berechtigt, unter seiner Verantwortung die Initiative zu ergreifen und Reparaturen oder Nachbesserungen vorzunehmen, mit der Bedingung, dass diese 10% der zu Beginn gezahlten Kaution, nicht überschreiten. Diese Aufwendungen werden bei der Rückgabe zurückerstattet, gegen Vorlage der Rechnung, wenn der Schaden oder Verlust nicht durch Verschulden oder Fahrlässigkeit des Mieters oder durch Personen an Bord verursacht wurde. Bei jeglichen Instandsetzungen, die diese Summe überschreiten, muss der Mieter Rücksprache mit dem Verleiher halten.

H. Im Falle ernster Schäden (Mastbruch, Lecks, Feuer, ...) ist der Mieter verpflichtet, den Verleiher sowie den Versicherungsmakler umgehend zu informieren und auf Instruktionen zu warten. In der Zwischenzeit ist der Mieter verpflichtet, ein Protokoll durch einen Schadensbeauftragten anfertigen zu lassen, um von der Versicherungsgesellschaft die Rückerstattung der Beträge, die ihm zukommen, zu erhalten. Erfüllt der Mieter nicht diese Formalität, kann er für die Begleichung der durch die Schäden verursachten Aufwendungen zur Verantwortung gezogen werden.

I. Der Nutzungsverlust durch die Schäden, die während der gegenwärtigen Miete plötzlich eingetreten sind, kann nicht Gegenstand von Rückerstattungen, selbst Teilrückerstattungen, der besagten Miete sein, egal aus welchen Schadensgründen, außer wenn diese dem Mieter nicht zugeschrieben werden können. Selbst in diesem Fall wird eine Selbstbeteiligung von 48 Stunden angewandt.

J. Untervermietung und das Ausleihen sind strengstens verboten.

K. Der oben genannte Navigationsort (siehe ersten Teil des Vertrages) bestimmt das Land, in dem die Schifffahrt gestattet ist.

 

ARTIKEL 7: Pannendienst

Die Gesellschaft verpflichtet sich, während der Saison sieben Tage pro Woche zu normalen Arbeitszeiten einen Pannendienst zu unterhalten und sich - nach Verfügbarkeit des Personals und Materials - schnell um jeden technischen Zwischenfall zu kümmern.

A. Im Falle einer Panne muss der Charterer diese der Gesellschaft sofort anzeigen, damit eine Reparatur durchgeführt werden kann. In Folge eines Auflaufens, einer Panne oder eines Versagens des Bootes, des Motors oder seiner Ausstattung können  Reklamation und  Anspruch auf Entschädigung an die Gesellschaft gestellt werden.

B. Wenn ein solcher Schaden durch die Nachlässigkeit des Charterers entstanden ist, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, alle daraus entstehenden Kosten der Reparatur vom Charterer einzufordern.

ARTIKEL 8: TIERE

Ihr Haustier ist an Bord  willkommen. Bitte bringen Sie eine Decke und/oder Korb für Ihre Haustiere mit. Es ist nicht erlaubt, die in den Kabinen oder auf dem Sofa schlafen zu lassen. Bitte lassen Sie Ihre Haustiere nie unbeaufsichtigt.

ARTIKEL 9:  Unfälle und Materialverlust

Der Charterer verpflichtet sich, der Gesellschaft sofort jeden ihm oder dem Boot entstandenen Schaden mitzuteilen. Er verpflichtet sich weiterhin, die Unfallerklärung, die sich an Bord im Bordbuch befindet, auszufüllen, und er wird betroffene Dritte darum bitten, die Erklärung zu vervollständigen. Der Charterer wird ohne Zustimmung der Gesellschaft keine Schäden, die seinem Boot zugefügt wurden, reparieren, noch Pannen beheben. Der Charterer verpflichtet sich, alle Schäden an seinem Boot, jeden Verlust oder Diebstahl der Ausstattung und jede Beschädigung an der Ausstattung bei seiner Rückkehr an der Basis zu melden.

Für die Durchfahrt durch den Etang de Thau (Teich zwischen dem Canal du Midi und dem Canal du Rhône in Sète) wird eine Besatzung, bestehend aus mindestens 2 Erwachsenen, empfohlen. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung über das Navigieren seiner Mannschaft. Dabei ist davon auszugehen, dass das Navigieren, aufgrund starker Winde, erschwert werden kann. Im Falle einer Schließung des Etang de Thau, aufgrund starker Winde (> 3 Beauforts), schließt RIVER AND BOAT jegliche Haftung aus, der Kunde hat kein Recht auf Entschädigung. Zum Anderen ist der Kunde, im Falle einer einfachen Fahrt, die die Durchfahrt des Etang de Thau beinhaltet, dafür verantwortlich sich über die Wetterbedingungen zu informieren und seine Strecke entsprechend den meteorologischen Bedingungen anzupassen, um das Boot rechtzeitig zurück zum Ausgangspunkt zu bringen. 

ARTIKEL 10: RÜCKERSTATTUNG DES BOOTES UND DER KAUTION

A. Der Mieter ist verpflichtet, in der durch den vorliegenden Vertrag vereinbarten Frist am benannten Hafen einzulaufen, außer es besteht eine gültige Einigung, die im Nachhinein schriftlich bestätigt wird. Nach seiner Rückkehr muss der Mieter seine Anwesenheit an den Verleiher melden und einen Termin für die Bestandsaufnahme und die Inspektion des Schiffes vereinbaren. Dieses muss im Vorfeld von allen Gepäckstücken und Besatzungsmitgliedern geräumt werden. Der Mieter stellt am vorgesehenen Tag der Ankunft einen kostenfreien Anlegeplatz im Hafen zur Verfügung. Die Zeit der Reinigung und der Abnahme sind ein integraler Bestandteil der im Vertrag vorgesehene, Mietzeit.

B. Jeder Verzögerungstag gestattet dem Verleiher das Recht auf eine Entschädigung, die dem doppelten Tagespreis der derzeitigen Miete entspricht, unabhängig von der Ursache der Verzögerung. Schlechtes Wetter kann nicht als Ursache angeführt werden, der Kapitän muss alle Maßnahmen in der gegebenen Zeit ergreifen, um dieser Eventualität vorzubeugen.

C. Wenn der Mieter aus einem beliebigen Grund nicht in der Lage ist, das Boot selbstständig in den benannten Zielhafen zurückzubringen, muss er auf eigene Kosten und Verantwortung einen Wachdienst gewährleisten und durch einen qualifizierten Begleiter zurückbringen lassen, nachdem er den Verleiher darüber in Kenntnis gesetzt hat. Das Mietverhältnis ist erst dann beendet, wenn das Boot unter den oben genannten Bedingungen an den Verleiher wieder übergeben wurde.

Letzterer kann die Kosten der Schiffsrückführung zu seiner Basis dem Mieter in Rechnung stellen. Der Mietvertrag läuft erst nach der Schiffsrückgabe an den Vermieter, gemäß den oben genannten Bedingungen, aus.

D. Der Mieter ist daran gehalten das Boot und seine Ausrüstung in einwandfreiem Zustand und sauber zurückzugeben. Ist der Zustand des Bootes befriedigend, so wir dem Mieter die Kaution bis spätestens einen Monat nach dem Rückgabetermin des Bootes zurückerstattet.

E. Wenn das Boot nicht vollständig gereinigt zurückgegeben wird oder die Reinigung als obligatorisch gekennzeichnet ist, hat der  Charterer die Kosten der Reinigung zu übernehmen.

F. Bei Beschädigung oder Verlust des Bootes oder eines auf der Inventarliste aufgeführten Zubehörs, trägt der Mieter die Kosten der Rückzahlung oder der Reparaturarbeiten. Zu diesem Zweck kann ein Abzug von der Kaution vorgenommen werden.

G. Resultiert die Beschädigung oder der Verlust durch einen Schaden, der durch die im Artikel 4 genannte Versicherungspolice abgedeckt wird, so verschiebt sich die Rückerstattung der Kaution bis zur Zahlung der Reparatur- und/oder Instandsetzungsrechnungen durch die Versicherungsgesellschaft. Die Rückerstattung wird unter Abzug der vorgesehenen Selbstbeteiligung und allen zusätzlichen Kosten, die der Schaden hervorgerufen hat (Telegramm, Telefon, Fahrtwege, Bestandsaufnahmen, Beaufsichtigung, ...), geleistet.

F. Der Verleiher haftet nicht für Verluste oder Schäden, die in irgendeiner Weise den privaten Gegenständen des Mieters widerfahren.

ARTIKEL 11: Steuern - Verbrauchsmaterial- Hafengebühren

Zu Lasten des Mieters fallen: Motorkraftstoffe, Schmierstoffe, Kerzen,  Brennstoffe zum Kochen, elektrische Batterien, eventuelle Hafengebühren, lokale Steuern, eventuelle Pannenhilfe und in der Regel jegliche Verbrauchsmaterialien, die für das reibungslose Funktionieren und den Erhalt des Bootes, für die Dauer der Miete, notwendig sind. Die Hafengebühren sind nicht im Mietpreis enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Die Navigationsstundenpauschale kann Schwankungen unterliegen, je nach Entwicklung der Treibstoffpreise

 

ARTIKEL 12: RECHTSSTREIT

Die vertragsschließenden Parteien müssen ihre Differenzen in Bezug auf die Anwendung dieses Vertrags dem Handelsgericht von Nanterre unterbreiten.

Wird keine Lösung gefunden, wird der Fall auf die Gerichte des Landes, in dem die Kreuzfahrt vollzogen wurde, übertragen.

ARTIKEL 13: FEHLEN EINES WIDERRUFSRECHTES

Die gesetzlichen Bestimmungen über den Fernabsatz in der Verbraucherordnung legen fest, dass das Widerrufsrecht nicht bei touristische Dienstleistungen anwendbar ist („article L 121-20-4 de code de la consommation“). So steht Ihnen auch bei allen von RIVER AND BOAT geleisteten Dienstleistungsaufträgen kein Rücktrittsrecht zu. Der Hauptzweck der Webseite Filowind.de ist es, Informationen, Dienstleistungen und/oder Produkte zu liefern.

Wir berücksichtigen nur feste Bestellungen. Insbesondere können wir Ihre Bestellung nicht bearbeiten, bevor Sie diese bestätigt haben. Um zu bestellen, müssen Sie sich zunächst identifizieren, entweder per Email, telefonisch, online über unser Anwendungssystem für einen Kostenvoranschlag oder per Formular. Vor jeder Bestellung werden wir Ihnen ein Angebot schicken. Wenn Sie dieses akzeptieren, senden wir Ihnen per Email einen Buchungsvertrag zu, den Sie ausfüllen und auf wichtige Informationen, wie Ihre Namen, Vornamen, Adresse, Telefonnummer und E-Mail, überprüfen müssen. Wenn Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren, bekunden Sie Ihre Verpflichtung und Ihr Einverständnis bezüglich der vorliegenden Bedingungen und Konditionen. Von diesem Moment an wird die Bestellung gespeichert. Die Bestellung wird erst nach der letzten Überprüfung definitiv gespeichert. Dieser letzte "Klick" wird als elektronische Unterschrift betrachtet, als welche sie, gemäß der Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuches Frankreichs und insbesondere in den Artikeln 1316 ff, gilt. Ab der Eintragung der Bestellung schickt Ihnen filowind eine Bestätigungs-Email. Wenn Sie diese Email aufbewahren und ausdrucken, verfügen Sie über ein Belegstück Ihrer Bestellung bei filowind.de. Normalerweise sind all unsere Dienstleistungen und Produkte verfügbar. Sollte trotzdem ausnahmsweise einmal eine Dienstleistung oder ein Produkt nicht verfügbar sein, so informieren wir Sie umgehend (meist innerhalb von 24 Stunden), um Ihnen ein Gegenangebot zu unterbreiten oder Ihnen einen neuen Termin für das gewünschte Produkt vorzuschlagen. Sollten Sie damit nicht zufrieden sein, erstatten wir unverzüglich Ihren Kauf.

 

ARTIKEL 14: FOTOS, TIPPS, RUNDFAHRTEN

Wir tun unser Bestes, um unsere Vorschläge mit Fotos zu illustrieren und Ihnen einen realistischen Eindruck der gebotenen Dienstleistungen zu gewähren. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Fotos in der Beschreibung lediglich illustrativen Zwecken dienen.

Die Tipps zu den Routen, sowie die Fahrzeit, werden von RIVER AND BOAT zu Informationszwecken angeführt. Diese binden RIVER AND BOAT  in keiner Weise und sind nicht vertraglich.

 

ARTIKEL 15:  Besatzungsliste

Bitte  achten  Sie darauf,  dass das gemietete Boot von  mindestens 2 Personen besetzt wird: 1 Erwachsene+1Jugendlicher älter als 16.

ARTIKEL 16: BEZAHLUNG

Unsere Seite ermöglicht es Ihnen, Ihren Dienst online zu buchen und uns Ihre Bankdaten vertraulich und gesichert zu übermitteln. Die Belastung Ihres Kontos wird zu Gunsten von RIVER AND BOAT vollzogen. Wir akzeptieren die folgenden Kreditkarten: Visa, EuroCard, MasterCard.

Beachten Sie, dass es sich hierbei um eine französische Verkaufsseite handelt. Bei Karteninhabern, die nicht aus Frankreich kommen und eine Zahlung auf der Seite vornehmen, können Grenzgebühren anfallen.

RIVER AND BOAT  nutzt ein SSL-geschütztes Zahlungssystem. Der geschützte SSL-Server sorgt für eine sichere Übertragung Ihrer Daten, die für Ihre Bestellung erforderlich sind (Namen, Adressen, E-Mail, Bankverbindung). Bei der Übertragung durch das Internet können diese somit nicht gelesen werden. Wenn Sie aber die herkömmlichen Methoden bevorzugen, können Sie Ihre Bankverbindung auch per Telefon übermitteln: +49 (0)40 28 46 43 90. Wir akzeptieren auch Banküberweisungen an die Bank Crédit Lyonnais.

BANKVERBINDUNG:

Bank: 30002

Schalter: 00658

Kontonummer: 0000005693

Kontrollziffer: V74

Zahlungsort: CL BOULOGNE VICTOR HUGO (00658)

 

IBAN: FR03 3000 2006 5800 0000 5693 V74

BIC-Code: CRLYFRPP

KONTOINHABER: SARL FILOVENT

ARTIKEL 17: PERSÖNLICHE INFORMATIONEN

A. Art und Nutzung der gesammelten persönlichen Daten.

Die Informationen, die wir speichern, sind freiwillige Angaben des Mieters, wie zum Beispiel die Email-Adresse, die es ihm ermöglicht, unseren Newsletter zu empfangen. Daneben gibt es notwendige Angaben in Kauf- und Buchungsformularen unserer Produkte. Die gesammelten Informationen dienen der Bearbeitung Ihrer Bestellung bei RIVER AND BOAT. Die finanziellen Informationen werden einzig für die Rechnung und die Ausführung Ihrer Buchung genutzt. Alle erhobenen Daten bleiben für den internen Gebrauch von RIVER AND BOAT erhalten, welcher der alleinige Inhaber der auf der Seite Filowind.de gesammelten Informationen ist. "Gemäß der Artikel 39 ff des Gesetzes n° 78-17 des 6. Januars 1978 bezüglich Informationsdaten, Dateien und Freiheiten, haben Sie das Recht auf Widerspruch, Zugang und Berichtigung der Sie betreffenden Daten. Gleichermaßen können Sie verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die ungenau, unvollständig, missverständlich, veraltet, oder deren Sammlung, Nutzung, Verbreitung oder Speicherung untersagt sind, korrigiert, ergänzt, klargestellt, aktualisiert oder gelöscht werden. Wenden Sie sich dafür an info@river-and-boat.de".

B. Verteilung der auf der Seite gesammelten Informationen:

Zur Bearbeitung Ihrer Bestellung teilen wir bestimmte Informationen mit den Eigentümern oder anderen Anbietern. Wir geben jedoch nur die für Ihr Reiseunternehmen unbedingt notwendigen Informationen weiter. Wir handeln nicht mit Kundendateien oder vertraulichen Informationen.

C. Privatleben und Datenschutz des Mitglieds: RIVER AND BOAT handelt nach den strengsten französischen Standards zum Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten und hat bei den französischen Behörden (Nationale Kommission für Datenschutz - CNIL) eine Erklärung unter der Nummer 1220500 abgelegt.

 

ARTIKEL 18

RIVER AND BOAT, der Vermittler des Eigentümers oder des Vertreters des Eigentümers, handelt in gutem Glauben, im Namen beider Parteien. RIVER AND BOAT ist vertraglich nur als Vermittler tätig und in keiner Weise für beliebige Handlungen, Verbindlichkeiten, Schäden oder Fahrlässigkeiten, durch eine der beiden Parteien, verantwortlich.